Keine Angst vor den Kosten!
Häufig wird der Gang zum Anwalt aus Angst vor den nicht überschaubaren Kosten gescheut und der notwendige Rechtsbeistand nicht oder zu spät z.B. erst nach Ablauf von wichtigen Fristen konsultiert.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und dabei auch Ihr Geldbeutel geschont wird prüfe ich für Sie in preiswerten Beratungsgesprächen die Aussicht auf Erfolg und ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe in Frage kommt.
Je früher Sie Ihren Anwalt konsultieren, um so größer sind Ihre Erfolgsaussichten.
Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei in der Regel nach dem Streitwert und ist nicht abhängig von der erbrachten Leistung.
Daneben besteht die Möglichkeit der freien Honorarvereinbarung, die durch den Tarif nicht berührt wird. Das Honorar kann auch nach Stunden berechnet werden, wobei die Höhe des Honorars auch hier abhängig von der zu erbringenden Leistung sein kann.
Einen Einblick in die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte, namentlich
  • die Bundesrechtsanwaltsordnung
  • die Berufsordnung BORA nebst Beschlüsse der 3. Sitzung der 2. Satzungsversammlung
  • die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO, sowie deren gesetzlichen Grundlagen bzw. das jetzt maßgebliche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
  • die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • das Gesetz über die Tätigkeit der europäischen Rechtsanwälte in Deutschland EURAG
  • Law implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de dort unter Angaben gemäß § 6 TDG.
 
Ihr gutes Recht ist unser Anliegen